Archiv der News 2006


Weiterhin keine Berufungs-/Revisionsklausuren

Veröffentlicht: Februar 2006

Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg hat uns nochmals bestätigt, dass es bis auf Widerruf keine Berufungs-/Revisionsklausuren im Strafrecht (Anwaltssicht) geben wird. Damit bleibt es bei den auf der Homepage des GJPA genannten anderen  Klausurtypen: Plädoyerklausur  und Schriftsatzklausur.

Die zuständige Vertreterin des GJPA Frau Ri′inLG Husch hat uns wissen lassen, dass eine eventuelle Änderung dieser Prüfungspraxis den betroffenen Prüflingen frühzeitig bereits während des Referendariats zur Kenntnis gegeben wird, damit dies in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht II (anwaltliche Sicht) umgesetzt und berücksichtigt werden kann.


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