Archiv der News 2006
Weiterhin keine Berufungs-/Revisionsklausuren
Veröffentlicht: Februar 2006
Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg
hat uns nochmals
bestätigt, dass es bis auf Widerruf keine Berufungs-/Revisionsklausuren
im Strafrecht (Anwaltssicht) geben wird. Damit bleibt es bei den auf der Homepage
des GJPA genannten anderen Klausurtypen: Plädoyerklausur und
Schriftsatzklausur.
Die zuständige Vertreterin des GJPA Frau Ri′inLG Husch hat uns wissen
lassen, dass eine eventuelle Änderung dieser Prüfungspraxis den betroffenen Prüflingen
frühzeitig bereits während des Referendariats zur Kenntnis gegeben wird, damit
dies in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht II (anwaltliche Sicht) umgesetzt und
berücksichtigt werden kann.
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